- 1.
- zur Vermarktung des nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten Stroms durch die Übertragungsnetzbetreiber nach § 59 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes,
- 2.
- zur Ermittlung und Veröffentlichung der EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes,
- 3.
- in Bezug auf Herkunftsnachweise und den Betrieb des Herkunftsnachweisregisters nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und in Bezug auf Regionalnachweise und die Einrichtung und den Betrieb des Regionalnachweisregisters nach § 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und
- 4.
- zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf die Bundesnetzagentur und auf das Umweltbundesamt.
Natürlich verbinden auch wir den Namen Rolf Hinrichs mit der EEV AG Deutschland und der EEV AG Österreich. Das seit dem Jahre 2014. Wir kennen die Geschichte und die Geschichten rund um die EEV AG sicherlich sehr gut und beobachten auch weiterhin, was so alles rund um die EEV AG ...
Montag, 18. Dezember 2017
Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes ( Erneuerbare-Energien-Verordnung - EEV )
Diese Verordnung trifft Regelungen
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